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Vapes in der Schweiz: Welche Regeln gelten?

Vapes in der Schweiz: Welche Regeln gelten?

Kurz gesagt: Vapes und E-Zigaretten sind in der Schweiz legal, aber streng geregelt. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das Tabakproduktegesetz (TabPG): Verkauf nur ab 18 Jahren, Nikotin höchstens 20 mg/ml, Pods und Einweg-Vapes höchstens 2 ml, Nachfüllflaschen höchstens 10 ml. Hybrid-Vapes sind seit einem Bundesgerichtsurteil vom April 2026 praktisch nicht mehr verkehrsfähig. Ein schweizweites Einweg-Verbot ist beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.

Stand: 13. Oktober 2026. Das Vape-Recht ändert sich derzeit schnell. Die jüngsten bestätigten Informationen zu Einweg-Verboten stammen von Ende Juli 2026. Prüfe wichtige Details deshalb bei den Bundesbehörden oder frage unser Team im Shop.

Wer in der Schweiz dampft oder Vapes verkauft, muss sich in den letzten Jahren auf viele Neuerungen einstellen. Wir bei Snustree finden: Gute Beratung beginnt mit klaren Regeln. Hier erfährst du, was heute gilt und was sich abzeichnet.

Das Tabakproduktegesetz (TabPG): die Grundlage seit 2024

Am 1. Oktober 2024 ist das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) in Kraft getreten. Es behandelt E-Zigaretten, Nachfüllmaterial und ähnliche Produkte weitgehend wie Tabakprodukte. Zuvor wurden Liquids und E-Zigaretten rechtlich anders eingeordnet und waren deutlich weniger reguliert. Das Gesetz regelt unter anderem Abgabe, Verpackung, Werbung und Produktgrenzen. Für den Vollzug sind vor allem die Kantone zuständig.

Mindestalter 18: gilt überall und auch ohne Nikotin

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen E-Zigaretten und Vapes in der ganzen Schweiz nur noch an Personen ab 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte. Damit endete der kantonale Flickenteppich: Früher galten je nach Kanton 16 oder 18 Jahre, in zwei Kantonen gab es gar kein Schutzalter. Auch Online-Shops müssen sicherstellen, dass die kaufende Person volljährig ist.

Produktregeln: Nikotin, Volumen und Kennzeichnung

Regel Vorgabe
Nikotinstärke im Liquid höchstens 20 mg/ml
Nachfüllflasche höchstens 10 ml
Einweg-E-Zigarette, Einwegkartusche oder Pod höchstens 2 ml
Verpackung Pflichtangaben und Warnhinweise, kindersicherer Verschluss bei Nikotinprodukten

Wie ein Liquid aufgebaut ist und wie du ein Etikett richtig liest, erklären wir in unserem Beitrag zu den Inhaltsstoffen im Vape-Liquid.

Hybrid-Vapes: nicht mehr verkehrsfähig

Hybrid-Vapes kombinieren einen vorgefüllten 2-ml-Pod mit einem zusätzlichen Nachfüllbehälter von meist 10 ml. Das Bundesgericht hat am 14. April 2026 entschieden, dass ein solcher aufsteckbarer Behälter nicht als separate Nachfüllflasche gilt. Er umgeht vielmehr die 2-ml-Grenze. Damit sind Hybrid-Vapes praktisch nicht mehr verkehrsfähig. Klassische wiederbefüllbare Systeme mit Pods, Coils und separater Liquidflasche sind davon nicht betroffen.

Einweg-Vapes: Verbot beschlossen, noch nicht überall in Kraft

Die Lage bei Einweg-Vapes («Puff Bars») ist zweigeteilt:

  • Bund: Das Parlament hat die Motion Clivaz für ein Verbot elektronischer Einwegzigaretten angenommen, im Ständerat im Juni 2025 mit 19 zu 11 Stimmen. Aufladbare E-Zigaretten sind davon ausgenommen. Der Bundesrat muss das TabPG nun anpassen. Einen Gesetzesentwurf hat er laut Tabakprävention Schweiz bisher nicht vorgelegt (Stand Ende Juli 2026).
  • Wallis: Dort gilt seit Mai 2025 ein Verkaufsverbot. Das Bundesgericht hat es am 1. Juli 2026 als bundesrechtskonform bestätigt, weil der Bund bisher nicht selbst tätig geworden ist.
  • Genf: Der Kanton hat im August 2025 ein ähnliches Verbot beschlossen. Es ist rechtlich umstritten, das Bundesgericht hat dem Kanton aber aufschiebende Wirkung gewährt. Bis zum Entscheid kann er das Verbot aufrechterhalten.
  • Weitere Kantone: Freiburg hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. In Bern, Basel-Stadt, Jura, Neuenburg, Solothurn, Thurgau und Waadt wurden Motionen für ein Verbot angenommen.

Je nach Wohnort und Zeitpunkt kann sich also ändern, welche Einweg-Produkte du kaufen darfst. Mehrweg-Systeme sind vom geplanten Verbot ausgenommen.

Steuer auf Vapes: das kostet es pro Milliliter

E-Zigaretten unterliegen in der Schweiz der Tabaksteuer. Nach den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (Stand 1. März 2026) gilt:

  • Nikotinhaltige Produkte für wiederverwendbare E-Zigaretten: CHF 0.20 pro Milliliter.
  • Einweg-E-Zigaretten: CHF 1.00 pro Milliliter Inhalt, unabhängig davon, ob Nikotin enthalten ist.

Ein Rechenbeispiel: Eine 10-ml-Flasche Nikotin-Liquid kostet CHF 2.00 Steuer. Eine Einweg-Vape mit 2 ml ebenfalls CHF 2.00, obwohl sie viel weniger Inhalt hat. Das macht Mehrweg-Systeme auf Dauer meist günstiger. Auch beim Privatimport wird die Steuer pro Milliliter fällig. Gewerbliche Importeure müssen sich zudem beim BAZG registrieren.

Werbung, Rauchverbote und Dampfen im öffentlichen Raum

Das TabPG schränkt auch die Werbung ein. Plakatwerbung für Tabakprodukte ist auf öffentlichem Grund und überall dort verboten, wo sie öffentlich sichtbar ist, etwa an Bahnhöfen oder in Kinos. Events für ein minderjähriges Publikum dürfen keine Tabaksponsoren mehr haben. Der Passivrauchschutz gilt neu für alle Tabakprodukte, und das Dampfen am Bahnhof ist nur noch in signalisierten Raucherzonen erlaubt. Zusätzlich können Kantone und Gemeinden eigene Regeln erlassen.

Checkliste: so kaufst du rechtskonform ein

  • Halte dich an die Altersgrenze: Ausweis bereithalten, Online-Shops prüfen das Alter.
  • Kontrolliere auf der Verpackung die Nikotinstärke (höchstens 20 mg/ml) und den Warnhinweis.
  • Achte auf die Volumen: Pods und Einweg bis 2 ml, Nachfüllflaschen bis 10 ml.
  • Meide Hybrid-Vapes mit zusätzlichem Nachfüllbehälter.
  • Kaufe bei Händlern, die Herkunft und Steuer transparent ausweisen, statt bei unklaren Importquellen.

Häufige Fragen zu Vapes in der Schweiz

Ab welchem Alter darf man Vapes in der Schweiz kaufen?
Ab 18 Jahren, mit und ohne Nikotin. Die Regel gilt seit dem 1. Oktober 2024 in der ganzen Schweiz.

Wie viel Nikotin darf ein Liquid enthalten?
Höchstens 20 mg/ml. Nachfüllflaschen dürfen höchstens 10 ml fassen.

Sind Einweg-Vapes in der Schweiz verboten?
Noch nicht schweizweit. Das Parlament hat ein Verbot beschlossen, der Bundesrat muss es aber erst gesetzlich umsetzen. Im Wallis gilt bereits ein Verbot, in Genf ist die Lage rechtlich offen.

Was sind Hybrid-Vapes und sind sie noch erlaubt?
Hybrid-Vapes haben einen 2-ml-Pod plus aufsteckbaren Nachfüllbehälter. Seit dem Bundesgerichtsurteil vom 14. April 2026 sind sie praktisch nicht mehr verkehrsfähig.

Wie hoch ist die Steuer auf Vapes?
CHF 0.20 pro Milliliter bei nikotinhaltigen Produkten für Mehrweg-Geräte, CHF 1.00 pro Milliliter bei Einweg-E-Zigaretten.

Fazit

Das Schweizer Vape-Recht ist klarer geworden, aber noch in Bewegung. Gesichert gelten Mindestalter 18, die Grenzen von 20 mg/ml, 2 ml und 10 ml sowie die Besteuerung pro Milliliter. Hybrid-Vapes sind seit April 2026 faktisch vom Markt, und bei Einweg-Vapes dürften weitere Verbote folgen. Wiederbefüllbare Systeme bleiben die rechtlich stabilste Wahl. Bei Fragen berät dich das Snustree-Team gern im Shop.

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