Neues Tabakproduktegesetz: Was sich seit dem 1. Oktober 2024 für den Jugendschutz in der Schweiz geändert hat
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in der Schweiz strengere, einheitliche Regeln zum Jugendschutz beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten. Viele fragen sich: Was bedeutet das konkret – besonders beim Kauf über Online-Shops wie snustree.ch?
Einheitliche Altersgrenze: Verkauf nur noch ab 18 Jahren
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabG) wurde die Altersgrenze für den Verkauf schweizweit vereinheitlicht.
Gemäss Art. 23 TabG dürfen Tabak- und Nikotinprodukte nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden – egal ob im Laden, an Automaten oder im Internet.
Anbieter sind verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, damit Minderjährige keinen Zugang erhalten. Im stationären Handel bedeutet das beispielsweise: Bei Zweifel am Alter muss ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgezeigt werden.
Altersverifikation im Onlinehandel – keine festen technischen Vorgaben (noch)
Auch beim Onlinekauf gilt: Keine Abgabe an Minderjährige. Die Gesetzgebung schreibt jedoch bislang keine bestimmte technische Lösung für die Altersprüfung vor. Es gibt also keine staatlich festgelegte Software oder ein verbindliches Verfahren.
Die Wahl der Methode liegt beim Anbieter – entscheidend ist nur, dass sie zuverlässig verhindert, dass Minderjährige bestellen können.
In der Praxis setzen einige Shops auf einfache Checkboxen oder das Eingeben des Geburtsdatums, andere verlangen einen Ausweis-Upload. Wichtig zu wissen: Reine „Klick-Hürden“ werden von den Behörden nicht als ausreichend angesehen.
Altersprüfung bei snustree.ch
Wir bei snustree.ch nehmen Jugendschutz sehr ernst. Aktuell setzen wir folgende Massnahmen um:
-
Beim ersten Besuch erscheint ein Pop-up, in dem bestätigt werden muss, dass man mindestens 18 Jahre alt ist.
-
Bestellungen, die offensichtlich von Minderjährigen stammen (z. B. verdächtige E-Mail-Adressen oder Geburtsdaten), werden umgehend storniert.
Uns ist bewusst, dass diese Massnahmen nicht zu 100 % verhindern, dass Minderjährige bestellen. Deshalb arbeiten wir bereits an einer technisch sicheren Altersprüfung über einen ID-Check.
Geplante Verschärfung ab 2026
Mit einer geplanten Revision des TabG im Jahr 2026 wird die Altersverifikation im Onlinehandel voraussichtlich deutlich strenger.
Der neue Art. 23a TabG soll alle Online-Anbieter verpflichten, ein sicheres und verlässliches Alterskontrollsystem einzusetzen. Die genauen Anforderungen legt der Bundesrat fest – sicher ist jedoch: Eine einfache Checkbox wird dann nicht mehr ausreichen.
Unser Ziel bei snustree.ch
Wir setzen auf einen praxisnahen und verantwortungsbewussten Ansatz:
-
Transparenz: Wir informieren offen über unsere Jugendschutz-Massnahmen.
-
Verantwortung: Wir wollen Minderjährige konsequent ausschliessen, ohne erwachsenen Kundinnen und Kunden unnötige Hürden zu schaffen.
-
Zukunftsorientierung: Wir arbeiten aktiv an einer datenschutzkonformen und nutzerfreundlichen Altersprüfung per Ausweis.
Fazit
Jugendschutz geht uns alle an. Altersverifikation ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Verbraucherschutzes – online wie offline.
Unterstützen Sie diesen Schutz, indem Sie Ihr korrektes Alter angeben und nicht versuchen, Schlupflöcher zu nutzen.
Bei snustree.ch bleiben Sie über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden. So stellen wir sicher, dass Tabak- und Nikotinprodukte genussvoll Erwachsenen vorbehalten bleiben – und für Jugendliche tabu sind.
Hinterlasse einen Kommentar
Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.